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Menschen mit Pflegebedarf möchten trotz ihrer Situation nicht auf Erholungsreisen verzichten. Doch wie lässt sich die Betreuung im Urlaub organisieren? Dieser Artikel bietet wertvolle Tipps und Informationen, damit pflegebedürftige Personen und ihre Betreuungskräfte sorglos verreisen können.

Pflegegeld auch im Urlaub nutzen

Wer zu Hause Pflegegeld erhält, kann dieses auch im Urlaub einsetzen. Damit lässt sich die notwendige Pflege am Urlaubsort sicherstellen. Organisieren Sie frühzeitig einen Pflegedienst vor Ort, um eine reibungslose Betreuung zu gewährleisten.

Gemeinsame Reisen von Pflegebedürftigen und Betreuungskräften

Möchten Sie als pflegebedürftige Person gemeinsam mit Ihrer Betreuungskraft verreisen, können Sie unter bestimmten Bedingungen die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dafür benötigen Sie mindestens Pflegegrad 2 und eine Pflegezeit von sechs Monaten zu Hause. Die Betreuungskraft muss nicht zwingend ein Angehöriger sein. Mit den Mitteln der Verhinderungspflege können Sie im Urlaub einen Pflegedienst finanzieren, sodass Ihre Betreuungskraft entlastet wird.

Entlastung der Betreuungskraft am Urlaubsort

Während eines Inlandsurlaubs können pflegebedürftige Personen die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese Pflege muss in einer nach SGB XI zugelassenen Einrichtung erfolgen. Menschen mit Behinderung können zudem spezielle Einrichtungen nutzen. Beachten Sie dabei, dass nur pflegebedingte Aufwendungen erstattet werden. Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Zusatzleistungen sind ausgeschlossen.

Nutzung des Entlastungsbetrags im Urlaub

Für ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag können Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Dieses Angebot muss nach Landesrecht § 45b SGB XI anerkannt sein. Alternativ können Sie auch einen zugelassenen Pflegedienst am Urlaubsort beauftragen. So lassen sich Sachleistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen.

Frühzeitige Planung ist entscheidend

Beginnen Sie möglichst frühzeitig mit der Urlaubsplanung. Nur so finden Sie freie Plätze in geeigneten Einrichtungen oder bei Pflegediensten. Eine sorgfältige Planung stellt sicher, dass Sie und Ihre Betreuungskraft einen erholsamen Urlaub verbringen können.

Fazit

Auch mit Pflegebedarf ist ein erholsamer Urlaub möglich. Nutzen Sie die verschiedenen Pflegeleistungen und planen Sie rechtzeitig. So können Sie und Ihre Betreuungskraft entspannen und die gemeinsame Zeit genießen.

Atena ist Ihr kompetenter Partner in der Vermittlung von Betreuungskräften. Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Betreuung zu Hause und im Urlaub. Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Lösungen und genießen Sie sorgenfreie Reisen.